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SUMMARY:eCommerce Reform in der Umsatzsteuer zum 01.07.2021
DESCRIPTION:Der bisherige Versandhandel sowie Warenlieferungen über Online-Marktplätze werden ab dem 01.07.2021 aufgrund der sog. Digitalpaket 2 Reform in der Umsatzsteuer erheblich geändert. Die bisherige Regelung wird dabei durch den neuen Fernverkauf ersetzt. Was bedeutet dies genau? Der Fernverkauf kennt keine Lieferschwelle mehr und gilt auch unter gewissen Umständen für Drittlandswaren. Neu ist auch die „indirekte Beteiligung“\, welche den Anwendungsbereich bei EU-Lieferungen an Endverbraucher ausdehnt. \nDes Weiteren wird zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen EU-weit eine neue Reihengeschäfts-Lieferkommission für Warenlieferungen aus dem Drittland oder von drittländischen Lieferungen unter Mitwirkung einer elektronischen Schnittstelle (Online-Marketplace) geschaffen. Dabei soll – so die EU – der Begriff der elektronischen Schnittstelle weit gefasst werden.  Um in Deutschland ansässigen Unternehmen die Abwicklung möglichst zu vereinfachen\, werden neue One Stop Shops (als einzige Anlaufstelle) als eine Art „elektronische Briefkästen“ beim BZSt geschaffen. Ab dem 01.4.2021 können Sie sich hierfür erfassen lassen. Die Finanzverwaltung hat die Auswirkungen und den Umstellungsbedarf erkannt und angekündigt\, dass Anfang März ein BMF-Schreiben zu den Neuerungen veröffentlicht wird. \nErfahren Sie im Seminar\, was dies für Ihren Verlag genau bedeutet!
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