Direktmarketing und das neue Datenschutzrecht

Durch die im Frühjahr vergangenen Jahres verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung kommen ab Mai 2018 eine Reihe von Veränderungen auf die Unternehmen zu. Davon ist auch das Direktmarketing der Verlage betroffen.

Das neue EU-Datenschutzrecht – Herausforderungen, Risiken und was Sie tun können

Gemeinsam mit unserem Experten Jörg F. Smid (Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®), BRÜGGEMANN & HINNERS) organisieren wir am 01. Februar 2018 in Hamburg das Seminar „Direktmarketing und das neue Datenschutzrecht“. Hier gibt er bereits erste Einblicke in die Themen und warum man sich schon jetzt mit diesen beschäftigen sollte.

„Die Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 uneingeschränkt anwendbar ist, regelt die für das Direktmarketing relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften in wesentlichen Teil neu. Die Verlage tun gut daran, bereits jetzt für sich zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sie mit ihren Bestandsdaten weiterhin arbeiten können. Andererseits wird es um Fragen der künftigen Nutzung personenbezogener Daten zu Zwecken des Direktmarketings gehen.

Wir werden in dem Seminar die Neuregelungen vorstellen sowie einen Vergleich zur aktuellen Rechtslage ziehen. Vor allem auf die folgenden Punkte werden wir im Detail eingehen:

Datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen für die zulässige Nutzung personenbezogener Daten zu Zwecken des Direktmarketings

Es wird einen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben, d.h. wir werden die aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften des BDSG zum Direktmarketing kurz erörtern und auch die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen eines zulässigen Direktmarketings darstellen.

(Weitere) Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken und Werbemittelgestaltung

Im Folgenden werden wir der Frage nachgehen, ob und unter welchen Voraussetzungen künftig eine Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erforderlich ist und/oder in welchem Rahmen eine solche Nutzung durch berechtigte Interessen gedeckt ist. An dieser Stelle wird es darum gehen, ob und gegebenenfalls wie Werbemittel künftig gestaltet werden können/müssen sowie insbesondere welche Informationen den Betroffenen gegeben werden müssen. So sieht die Datenschutz-Grundverordnung eine deutliche Ausweitung der Informationspflichten der Unternehmen vor, die personenbezogene Daten zu Werbezwecken verarbeiten wollen.

Zweckänderung

In diesem Zusammenhang wird die sogenannte Zweckänderung relevant sein, das heisst die Frage, ob und inwieweit bspw. im Rahmen eines Vertragsverhältnisses (z.B. eines Abo-Vertrages) erhobene personenbezogene Daten im Weiteren zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

(Weitere) Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetangeboten

Die Erhebung und Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetseiten durch Endverbraucher spielen eine erhebliche Rolle bei der Analyse des Verbraucherverhaltens und der Gestaltung von Angeboten, die idealerweise auf den einzelnen Anwender optimiert sind. Aktuell verwendete Erhebungs- und Verarbeitungstools (z.B. Google Analytics) sind derzeit z.T. aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen gestattet. Diese stehen im Zuge der Reform des Datenschutzrechts auf dem Prüfstand, u.a. in Form einer neuen EU-Verordnung, die die sog. ePrivacy-Richtlinie ersetzen soll. Auch diese Themen werden wir in dem Seminar ansprechen.

All diese Themen bedürfen meines Erachtens der rechtzeitigen Vorbereitung. Erfahrungsgemäß sind dabei frühzeitige Informationen hilfreich und vor allem notwendig.“