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WebSession: Mehrwertsteuersenkung zum 01.07.2020
12. Juni 2020
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Koalitionsparteien von CDU und CSU sowie SPD haben sich am 03.06.2020 auf ein auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geeinigt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen.. Die geplanten Änderungen sollen nun schnellstmöglich das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Ein gleichermaßen wesentlicher und überraschender Bestandteil dieses Konjunkturpaketes ist die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze zum Zwecke der Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland. Vorgesehen ist eine Senkung des Regelsteuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.
Auf Seiten der Unternehmen ist im Zuge dieser temporären Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein erheblicher Umstellungsbedarf in den Prozessen, ERP-Systemen und der Rechnungsstellung zu erwarten. Es muss vermieden werden, dass nichtabzugsfähige Umsatzsteuer nach § 14c UStG entsteht und eine korrekte stichtagsgenaue Umstellung erfolgt. Hier ist eine gute Herangehensweise und Planung gefragt, damit der Umstellungsbedarf nicht den Steuervorteil „auffrist“.
Dies gilt sowohl für die bevorstehende Mehrwertsteuersenkung als auch die zu erwartende Erhöhung bzw. Rückführung auf die derzeit noch geltenden Mehrwertsteuersätze zum Ende der Maßnahme. Neuralgisch sind diese Zeitpunkte aus Unternehmenssicht besonders deshalb, weil keine Übergangsphase vorgesehen ist.
In der VDZ-WebSession zum Thema “Mehrwertsteuersenkung zum 01.07.2020” sprechen Dr. Carsten Höink von der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft, Münster/München/Hamburg, Dirk Platte, VDZ Justitiar und Lutz Drüge, VDZ- Geschäftsführer Print und Digitale Medien, über die Änderungen und was Sie beachten müssen. Sie haben außerdem die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen.
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