Vertriebsrecht für Praktiker
Der Pressevertrieb von heute ist sehr komplex geworden. Neue Vertriebsformen konkurrieren mit klassischen Absatzwegen. Auch mit der neuen EU-Datenschutzverordnung kommen einige Änderungen auf uns zu. Vor allem im Vertriebsalltag muss schnell gehandelt werden, wenn es um rechtliche Fragen geht.
Dr. Martin Soppe, Rechtsanwalt/Partner bei OSBORNE CLARKE, Vorsitzender des VDZ-Rechtsausschusses sowie Referent des Seminars Vertriebsrecht auf den Punkt gebracht am 22. September in Hamburg, gab uns ein Kurzinterview zu diesem Thema.
Print oder Online – Wo liegen in der Praxis die meisten Herausforderungen und warum?
Im Pressevertrieb erleben wir insgesamt gerade spannende Zeiten, gerade auch juristisch. Dabei wird es im Printbereich darum gehen, die lang bewährten Vertriebsmodelle an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Im Online-Bereich geht es vielleicht eher darum, Neues auszuprobieren und Vertriebsmodelle erst einmal zu etablieren und zu entwickeln – damit sie irgendwann dann ihrerseits als „lang bewährt“ erscheinen können.
Welche Besonderheiten gibt es beim digitalen Vertrieb?
Bei digitalem Vertrieb unterscheidet sich das Produkt vom Printprodukt – und auch die Möglichkeit, die Interessenten viel präziser anzusteuern. Das hat auch Auswirkungen auf die rechtlichen Themen: von der Preisbindungsfähigkeit digitaler Erzeugnisse bis zu wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen beim zielgenauen Aussteuern von Zielgruppen.
Welches, nach Ihrer Meinung, ist der häufigste juristische Fehler im Pressevertrieb. Warum ist das so?
Nach meiner Erfahrung gibt es nicht „den einen“ juristischen Fehler im Vertrieb und deshalb auch nicht den „häufigsten“. Vielmehr gibt es eine Reihe von „Spielregeln“, die man kennen muss, um rechtlichen Stolperfallen aus dem Weg zu gehen.
Welche Auswirkungen hat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf den Vertrieb?
Die Datenschutzgrundverordnung hat zum Beispiel ein weit gefasstes Verständnis von „Profiling“ – sie versteht darunter fast jede „Profilbildung“, knüpft deren Zulässigkeit aber an strenge Vorgaben. Das hat Auswirkungen für jedes Vertriebsmodell, das nicht mit der Gießkanne gedruckte Abokarten im Land verteilen will, sondern etwas genauer mit Zielgruppendaten arbeitet.